Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.09.1995 - 15 W 325/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10273
OLG Hamm, 14.09.1995 - 15 W 325/95 (https://dejure.org/1995,10273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.1995 - 15 W 325/95 (https://dejure.org/1995,10273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 1995 - 15 W 325/95 (https://dejure.org/1995,10273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1616 Abs. 2; FamNamRG Art. 7 § 3
    Wirksamkeit der Namenswahl für ein Kind

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.1995 - 15 W 325/95
    Auch wenn ein eheliches Kind, dessen Eltern keinen Ehenamen führen, unter Geltung der vorläufigen Familiennamensregelung aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.1991 (FamRZ 1991, 535 ) einen aus den Familiennamen der Eltern gebildeten Doppelnamen erhalten hat, können weitere Kinder der Familie, die nach dem Inkrafttreten des FamNamRG am 01.04.1994 geboren sind, keinen Doppelnamen mehr erhalten.
  • OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97

    Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem

    Sie entspricht auch der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach § 1616 Abs. 3 BGB die Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind, das nach dem Inkrafttreten des Familiennamensrechtsänderungsgesetzes zum 01.04.1994 geboren worden ist, auch dann nicht erlaubt, wenn ein zuvor geborenes Geschwisterkind diesen (Doppel-)Namen bereits trägt (BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97

    Vorläufig kein aus den Nachnamen der beiden Eltern zusammengesetzter Doppelname

    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95

    Voraussetzungen für die Führung eines Doppelnamens durch ein Kind

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 211/95

    Möglichkeit der Neubestimmung eines Geburtsnamens für ein minderjähriges Kind im

    bb) Soweit Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (vgl. OLG Celle, Hamm, Düsseldorf, Frankfurt a. Main, Köln, Zweibrücken, jeweils StAZ 1996, 116, 117, 134, 135, 136, 174 sowie OLG Oldenburg und Hamm, StAZ 1995, 13, 14 und 141, 142 und OLG Stuttgart FGPrax 1995, 233, 234) bei der Anwendung des § 1616 Abs. 2 Satz 3 BGB eine ausdrückliche Namensbestimmung verlangen, betreffen diese Entscheidungen gleichfalls unzulässige Doppelnamen.
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 107/95

    Eintragung eines Doppelnamens; Gleiche Nachnamen bei Geschwistern, obwohl der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht